Was über das Gebäudeenergiegesetz bekannt sein sollte
Das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als „Heizungsgesetz“, trat am 1. Januar 2024 in Kraft und hat in Deutschland für viel Diskussion gesorgt. Ziel des Gesetzes ist es, die Klimaschutzvorgaben zu erreichen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Eigentümer von Immobilien sollten sich dringend mit den neuen Vorschriften vertraut machen, um von Fördermöglichkeiten zu profitieren und die notwendigen Schritte für eine zukunftsfähige Heizungsanlage rechtzeitig einzuleiten.
Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Klimaneutralität bis 2045 und bereits 15 Jahre vorher eine Reduzierung des Treibhausgasausstoßes um 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Heizungsgesetz verabschiedet, da die Beheizung von Gebäuden einen erheblichen Beitrag zu den CO2-Emissionen leistet.
Das Gesetz sieht vor, den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas zu minimieren und vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen. Konkret dürfen ab 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Für den Austausch irreparabler Heizungen in bestehenden Gebäuden gibt es Übergangsfristen, die festlegen, bis wann die neu eingebauten Heizungen den geforderten Anteil erneuerbarer Energien erfüllen müssen. Eigentümern stehen hierfür generell fünf Jahre zur Verfügung, für Gasetagenheizungen sogar bis zu 13 Jahre. Zudem entwickeln Gemeinden kommunale Wärmepläne, die vor der Installation einer neuen Heizung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Ab dem Jahr 2045 sind fossile Energieträger grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Damit bietet das Heizungsgesetz einen klaren Fahrplan für den mittel- und langfristigen Umstieg auf nachhaltige Heizungssysteme.
Zeitpunkt des Austauschs
Der Austausch bestehender Heizungsanlagen muss nicht sofort erfolgen. Solange eine Öl- oder Gasheizung einwandfrei funktioniert, kann sie weiterhin genutzt werden. Auch im Falle eines Defekts ist eine Reparatur möglich, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Ausnahme bilden Heizsysteme, die bereits über 30 Jahre alt sind und mit veralteter Technologie wie Konstanttemperatur- oder Standardkesseln arbeiten. Für diese gilt bereits seit 2020 in Deutschland die Austauschpflicht. Ein Umstieg auf eine Heizung, die überwiegend mit erneuerbaren Energien arbeitet, ist ein ökologisch und wirtschaftlich sinnvoller Schritt.
Auch nach dem Jahr 2045, wenn Heizungen nicht mehr mit fossilem Öl oder Gas betrieben werden dürfen, wird in Härtefällen Rücksicht genommen. Gründe hierfür können hohes Alter, Finanzierungsschwierigkeiten oder Pflegebedürftigkeit der Eigentümer sein. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Region, weshalb es ratsam ist, sich rechtzeitig zu informieren.
Auswirkungen kommunaler Wärmeplanung
Gemeinden und Städte sind verpflichtet, Pläne zu entwickeln, wie das Heizen in der Region klimaneutral gestaltet werden kann. Diese kommunale Wärmeplanung gibt vor, welche Heizungstechnologien in welchen Gebieten verwendet werden dürfen. In Städten mit einer Bevölkerung von über 100.000 Menschen muss diese Planung bis spätestens Juli 2026 abgeschlossen sein, in kleineren Gemeinden bis Juli 2028. Es ist empfehlenswert, bei der örtlichen Stadtverwaltung den Stand der Planungen zu erfragen, um mögliche Einschränkungen oder Vorgaben bei der Wahl des Heizsystems zu berücksichtigen.
In jedem Fall muss eine neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden – allerdings gilt dies zunächst nur in Neubaugebieten. In bestehenden Siedlungen richtet sich die Wahl der Heizungsart nach den Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung. Sollte bis zu den genannten Fristen keine Wärmeplanung vorliegen, sind auch Gas- oder Ölheizungen zulässig, sofern sie ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen können.
Die Auswahl der neuen Heizung
Wenn eine bestehende Heizungsanlage irreparabel ist oder ein freiwilliger Umstieg auf ein klimafreundlicheres Heizsystem angestrebt wird, können sich Eigentümer freiwillig von Experten beraten lassen.
Bei einem erneuten Einbau von Öl- oder Gasheizungen sieht das Gesetz eine Beratungspflicht vor, um sicherzustellen, dass die Eigentümer die richtige Entscheidung treffen. Heizsysteme müssen umrüstbar sein, da sie ab 2029 mindestens 15 Prozent Biomasse oder Wasserstoff nutzen müssen. Dieser Anteil steigt bis 2035 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent. Die Beratung wird durch fachkundige Personen wie Heizungsbetriebe, qualifizierte Energieberater oder Kaminkehrer durchgeführt und informiert über Kostenrisiken sowie die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf die Heizanlagen.
Zu den verfügbaren Heizungssystemen zählen Wärmepumpen, die Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder Grundwasser nutzen und als besonders effizient und umweltfreundlich gelten. Weitere Optionen sind Solarthermie, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme. Bei der Auswahl des geeigneten Systems spielen die Gegebenheiten des jeweiligen Hauses, die Vorschriften der Gemeinde und die Kosten eine Rolle.
Bis zu 70 Prozent Förderung
Zur Finanzierung gibt es staatliche Unterstützung. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten an. Diese Förderung gilt für Ausgaben bis zu 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern oder der ersten Wohneinheit sowie niedrigere förderfähige Kosten für weitere Wohneinheiten. Seit dem 27. August 2024 können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer, einschließlich Vermieter, die staatliche Grundförderung beantragen:
- Mindestens 30 Prozent Grundförderung, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt.
- Private Haushalte, die ihre Immobilie selbst nutzen und ein jährliches Einkommen von bis zu 40.000 Euro nachweisen, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent.
- Wer bis Ende 2028 die alte Heizung für die selbstgenutzte Wohneinheit austauscht, erhält zusätzlich bis zu 20 Prozent Förderung durch den Klimageschwindigkeitsbonus.
- Ein Energieeffizienzbonus von fünf Prozent ist bei der Installation einer effizienten Wärmepumpe möglich, wenn Wasser, Erdreich, Abwasser oder ein natürliches Kältemittel als Wärmequelle genutzt wird.
- Bei der Installation einer Biomasseanlage kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro gewährt werden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
- Mit Ökokredit zur nachhaltigen Kostenkontrolle
Zusätzlich stehen spezielle Kredite zur Verfügung, um die Kosten für eine umweltfreundlichere Heizungsanlage zu decken. Finanzinstitute, die nachhaltige Maßnahmen unterstützen, bieten günstige Konditionen an. Beispielsweise ermöglicht der Ökokredit von Consors Finanz eine schnelle und unkomplizierte Finanzierung von Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten. Dank flexibler Laufzeiten von bis zu 120 Monaten lassen sich Investitionen in energiesparende Technologien besser bewältigen. Diese Kredite sind Teil des Engagements für nachhaltigen Konsum und helfen, die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes zu erfüllen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Fazit: Zukunftssicher heizen
Das neue Heizungsgesetz 2024 bringt wichtige Veränderungen im Bereich der Heizungstechnik mit sich. Es empfiehlt sich, rechtzeitig über die Anforderungen des Gesetzes informiert zu sein, um entsprechende Maßnahmen für eine zukunftssichere Heizungsanlage zu ergreifen. Ökokredite und Förderungen bieten sinnvolle Unterstützung auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Heizungssystem und helfen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Autorin: Astrid Drechsel-Grau, Chief Strategy & Engagement Officer bei Consors Finanz.