Windenergie: Nicht nur der Ausbau bringt Herausforderungen mit sich
Mehr als 28.000 Onshore-Windenergieanlagen gibt es aktuell in Deutschland. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen in den nächsten Jahren noch viele dazukommen. Während die Regeln für den Ausbau definiert scheinen, herrscht beim Thema Rückbau und Recycling der Anlagen dagegen an vielen Stellen Unsicherheit. Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes soll nun Klarheit schaffen. Denn der Wunsch nach Einheitlichkeit ist bei allen Beteiligten klar erkennbar.
Das erklärte Klimaziel der Bundesregierung lautet: Klimaneutralität bis 2045. Nötig ist dazu ein massiver Ausbau der Erneuerbaren, vor allem der Windkraft. Bis 2030 sollen täglich vier bis fünf Windräder hinzukommen, erklärte Olaf Scholz so auch jüngst. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt den Ländern ein konkretes Flächenziel vor. Der Ausbau scheint also geregelt. An einer anderen, ebenso wichtigen Stelle fehlt es bisher allerdings noch an Regeln und Vorgaben: dem nachhaltigen Rückbau und Recycling der mehr als 28.000 Onshore-Windenergieanlagen.
Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes hat hier Abhilfe geschaffen und Maßnahmen einer „guten Praxis“ definiert, die eine wissenschaftlich fundierte Begleitung des Rückbau- und Recyclingprozesses von Onshore-Windenergieanlagen ermöglichen sollen. Mit dem Ende der etwa dreißigjährigen Lebensdauer, die viele Anlagen aktuell erreichen, wird dieses Thema immer brisanter. Denn die unzureichende Regelung stellt sowohl Behörden als auch Rückbauunternehmen vor vielfältige Fragen und Probleme.
Aktuell ist der Rückbau zumindest der neueren (ab Juli 2004 errichteten) Anlagen durch § 35 Abs. 5 S. 2 des Baugesetzbuches geregelt: Hiermit werden Betreiber bereits im Genehmigungsverfahren dazu verpflichtet, nach Stilllegung der Anlage den Rückbau durchzuführen. Wie genau dieser allerdings vonstatten gehen soll, bleibt offen. Und ein weiteres Problem: Altanlagen – und damit jene, die aktuell das Ende ihrer Betriebsdauer erreichen – bleiben von dieser Regelung unberührt. Um das Image der Erneuerbaren und speziell der Windenergie nicht zu beschädigen, ist also dringend eine Lösung nötig.
Zur Ermittlung des Status quo führte das Umweltbundesamt unter anderem eine Behördenbefragung durch, die sowohl die aktuelle Praxis als auch Probleme und wünschenswerte Verbesserungsmaßnahmen sichtbar machen sollte.
Das uneinheitliche Bild, das sich bereits beim Sichten der unterschiedlichen Gesetze – neben dem Baugesetzbuch kommen noch weitere Regelungen, etwa aus dem Abfall- oder Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie eigene Gesetze und Erlasse der Bundesländer sowie EU-Verordnungen zum Tragen – ergeben hatte, wurde hierdurch noch einmal bestätigt.
Ein Problemfeld stach besonders hervor: Aus den vielen verschiedenen Gesetzen ergeben sich auch unterschiedliche Zuständigkeiten und damit Herangehensweisen. Am deutlichsten wird dies bei der Berechnung der Sicherheitsleistungen, die die Basis einer guten Rückbaupraxis bilden. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Ansätze, mal erfolgt die Berechnung nach Investitionskosten, mal nach Anlagenleistung, in seltenen Fällen auch nach Nabenhöhe. Außerdem werden unterschiedliche Prozentsätze angesetzt. Da für die Höhe der Sicherheitsleistung die tatsächlichen Rückbaukosten nach 20 bis 30 Jahren Betriebszeit maßgeblich sind, sollten diese durch die Berechnung möglichst treffsicher abgebildet und auch mögliche Kostensteigerungen während dieser Zeit mit bedacht werden.
Ein weiterer Problembereich: fehlende Informationsstandards. Denn an Windprojekten sind viele verschiedene Akteure beteiligt, rückbaurelevante Informationen fallen über den gesamten Betriebszeitraum an. Die lange Lebensdauer und während dieser Zeit sehr wahrscheinlich wechselnde Akteure verschärfen die Problematik der Informationsweitergabe. Fehlen zum Zeitpunkt des Rückbaus wichtige Informationen, müssen diese zeit- und kostenintensiv beschafft werden. Damit werden fehlende Informationen zu einem zentralen Kostentreiber beim Rückbau.
Deutlich wurde durch die Behördenbefragung darüber hinaus vor allem eins: Eine einheitlichere Regelung wird von den meisten Behörden befürwortet.
Um eine gute Praxis für Rückbau und Entsorgung von Windenergieanlagen im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, sind also verschiedene Maßnahmen nötig.
Als besonders großes Manko wurde von den Behörden die Zuständigkeitsvielfalt definiert, die eine zuverlässige Kontrolle deutlich erschwert. Empfohlen wird daher eine gesetzlich verankerte Bündelung der Überwachungszuständigkeiten bei der Immissionsschutzbehörde, der bereits aus dem Genehmigungsprozess relevante Informationen vorliegen. Helfen könnte außerdem eine gesetzliche Verankerung des Begriffes Rückbau, die ins Baugesetzbuch aufgenommen werden sollte, falls sich durch einen gerade veröffentlichten Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die praktischen Fragestellungen der Behörden nicht lösen lassen sollten.
Um die unterschiedlichen Regelungen bei der Berechnung der Sicherheitsleistungen abzulösen, wurden die unterschiedlichen Berechnungsansätze der Bundesländer auf ihre Treffsicherheit überprüft. Da sich das nordrhein-westfälische Berechnungsmodell am treffsichersten erwies, wird den anderen Bundesländern die Übernahme dieses Ansatzes, der auf 6,5 Prozent der Investitionskosten abstellt, empfohlen.
Dem Problem fehlender Informationsstandards wiederum könnte durch eine „lückenlose Lebenslaufakte“ begegnet werden, zu deren Pflege sich alle Beteiligten über den gesamten Lebenszeitraum der Anlage freiwillig verpflichten sollten. Zur Übersicht, welche Informationen überhaupt nötig sind, wurde ein neuer Katalog angelegt.
Schließlich wurde überprüft, ob im Sinne des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die bestehenden Regelungen zur Herstellerverantwortung auch für Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen anwendbar und ausreichend sind. Hier liegt der Fokus vor allem auf Energiespeichern, Batterien und Speichertechnologien.
Obwohl die Windenergie also bereits seit Jahrzehnten eine wichtige Energiequelle darstellt, wurde über den Rückbau der Anlagen bis dato offensichtlich noch zu wenig nachgedacht. Die Folge sind Unsicherheiten bei Behörden und Rückbauunternehmen. Da aktuell mehr und mehr Altanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, sollten hier also dringend einheitliche Regelungen geschaffen werden – möglichst auf europäischer Ebene. Denn sonst besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung Vertrauen in die erneuerbaren Energien verliert und damit der Ausbau gefährdet wird. Der Wunsch nach einer einheitlichen Regelung ist zumindest auf Behördenseite ganz klar vorhanden.
Quellen und Literaturhinweise:
Otto, Prof. Dr. Sven-Joachim/Meyer, Dr. Simon/Helmes, Dr. Sebastian/Schmelting, Dr. René/Rohde LL.M., Mareike/Rubner, Philipp/Ziehe, Marcus/Kraus, Henri/Spohn, David/Faulstich, Prof. Dr. Martin/Hüther, Dr. Jonas/Joachimsthaler, Charlotte/Meyer, Friederike/Schnurer, Dr. Helmut: Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen, Umweltbundesamt, 2023
Autor: Prof. Dr. Sven-Joachim Otto ist bei EY Leiter des Bereichs „Politik und öffentlicher Sektor“ in Deutschland. Er berät Kommunen, kommunale Unternehmen sowie die Länder bei der Transformation von Energie- und Infrastruktursystemen und Governance-Themen. Bildquelle: EY